Mit Hochdruck im Gesundheitsamt: Management der Neuen Influenza A/H1N1/09 im Landkreis Holzminden
![]() | Seit Juni 2009 konnte im Landkreis Holzminden bei insgesamt 48 Personen die neue Grippe laborbestätigt nachgewiesenen werden, verursacht durch Influenzaviren des Subtyps A/H1N1/09. Bislang verliefen noch alle Infektionserkrankungen klinisch eher leicht.
Während der ersten „epidemiologischen Welle“ von Ende Juni bis Anfang August 2009 standen alle 11 laborbestätigten Infektionsfälle im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt. Dem gegenüber hat die nun seit Anfang Oktober 2009 auch im Landkreis Holzminden zu beobachtende zweite „epidemiologische Welle“ mit 37 bestätigten Neuerkrankungen eine weitaus höhere, besorgniserregende Infektions- und Erkrankungsrate entwickelt. Die jetzt an der Neuen Grippe erkrankten Personen werden vom Gesundheitsamt als „autochthone Fälle“ eingestuft, da sie sich durch eine direkte Virusübertragung im Inland - so auch innerhalb des Landkreises - angesteckt haben. Zudem wurden von Mitte August bis Anfang November 2009 dem Gesundheitsamt auch vier, teilweise klinisch schwer verlaufende Erkrankungsfälle an der saisonalen Influenza gemeldet. Trotz der immensen Fallzunahme und der knappen Personalressourcen erfolgen bei allen Influenza-Erkrankten und deren Kontaktpersonen nach wie vor vom Gesundheitsamt jeweils eine individuelle Beratung und ggf. auch die Einleitung infektionspräventiver Maßnahmen. Amtsarzt Dr. Klaus Weber unterstreicht nochmals, dass das Angebot der öffentlich empfohlenen Pandemieschutzimpfung ernst zu nehmen ist. Durch die Impfung gegen die Neue Influenza soll zum einen die angelaufene Infektions- und Krankheitswelle beeinflusst werden, zum anderen aber auch der individuelle Erkrankungsverlauf. Um kurzfristig eine flächendeckende Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, sollen die Schutzimpfungen in erster Linie im Regelsystem erfolgen – vorrangig durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und erst nachrangig durch das Gesundheitsamt. Alle niedergelassenen Vertragsärzte sind impfberechtigt. Für den Landkreis Holzminden sind vier Apotheken als „Pandemieimpfstoff-Bezugsapotheken“ bestimmt worden, die an der flächendeckenden Impfstofflieferung teilnehmen. Die Apotheken liefern auf Bestellung an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, an betriebsärztliche Dienste sowie an das Gesundheitsamt. Inzwischen zeigt sich bei impfbereiten Arztpraxen – längst nehmen nicht alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an der flächendeckenden Impfaktion teil - wie auch beim Gesundheitsamt eine so große Nachfrage nach der Schutzimpfung gegen die Neue Influenza, dass nunmehr ein Engpass für die Verfügbarkeit des vom Land Niedersachsen bereitgestellten Pandemieimpfstoffes auch im Landkreis Holzminden entstanden ist. Vor diesem Hintergrund und insbesondere auf dringenden Wunsch aus der Ärzteschaft weist Amtsarzt Dr. Klaus Weber vorsorglich nochmals darauf hin, dass nach der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die Neue Influenza vom August 2009 vordringlich jene Personen geimpft werden sollen, die den in der Verordnung ausdrücklich genannten Risikogruppen angehören. 1. Personen mit: -chronischen Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Asthma und chronisch obstruktiver Bronchitis, -chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, -Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, -Fettleibigkeit (Adipositas), -multipler Sklerose mit durch Infektionen ausgelösten Schüben, -angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T-zellulärer oder B-zellulärer Restfunktion, -HIV-Infektion oder anderen Infektionskrankheiten, die eine Schwächung des Immunsystems verursachen, -vergleichbar schweren Erkrankungen, bei denen zu erwarten ist, dass eine Erkrankung an Influenza A (H1N1) schwer verläuft, |
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